Rechtsgebiete
Straßenverkehr
Sie erhalten einen Anhörungsbogen, in dem Ihnen als Halter eines Fahrzeuges vorgeworfen
wird, die Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h
überschritten zu haben. Sie können sich an den Vorfall erinnern, wissen jedoch, dass
das Fahrzeug zum damaligen Zeitpunkt von Ihrer Ehefrau gesteuert wurde. Geben Sie der
Verwaltungsbehörde zum Vorfall keinerlei Erklärungen ab. Erklären Sie
insbesondere nicht, dass nicht Sie sondern Ihre Ehefrau, gefahren sind.
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie müssen den
Ermittlungsbehörden lediglich ihren Vornamen, Namen, Geburtstag und Ort, ihren Beruf und
Ihre Adresse mitteilen.
Kreuzen Sie im Feld an: Ich mache keine Angaben zur Sache.
Ihr Verteidiger wird dann die amtlichen Ermittlungsakten zur Einsichtnahme anfordern und
gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen eine Erklärung abgeben. Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
verjähren binnen 3 Monaten seit der Tat gegenüber demjenigen, der tatsächlich
gefahren ist.
Kann die Verwaltungsbehörde binnen der 3 Monate den tatsächlichen Fahrer nicht ermitteln, muss
das Verfahren eingestellt werden.

Helmut Heckel

Dr. Stephan Kronast