Rechtsgebiete
Familie & Scheidung
Sie sind seit 8 Jahren verheiratet, haben 2 Kinder im Alter von 6 und 3 Jahren und haben sich
vor 2 Jahren ein kleines Haus gekauft.
Ihr Ehepartner hat Ihnen gestanden, dass er seit ca. 1 ½ Jahren ein intimes Verhältnis zu
einer anderen Person führt und eine Trennung unausweichlich ist.
Nach Überwindung des ersten Schocks stellen Sie sich die Fragen, mit welchem laufenden
Einkommen kann ich rechnen, ist das Haus zu halten und wer sorgt für die Kinder ?
Wir errechnen für Sie den monatlichen Unterhalt, setzen das vorhandene Vermögen und
etwaige Schulden auseinander, regeln das Sorge- bzw. Umgangsrecht für die Kinder, teilen
Ihren Hausrat, reichen für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und vertreten
Sie vor Gericht.
Unser Ziel ist nicht, ein von Emotionen geleitetes langjähriges Scheidungsverfahren gegen
Ihren Ehepartner anzustrengen, unter dem vor allem die Kinder leiden, sondern in sachlicher Art
in kurzer Zeit eine außergerichtliche umfassende Vereinbarung über sämtliche mit
der Scheidung zusammenhängende Folgesachen zu treffen.
Sollte auf diesem Wege eine vernünftige, insbesondere wirtschaftliche Lösung der
streitigen Punkte nicht möglich sein, gehen wir für Sie auch durch die
Gerichtsinstanzen.
Bitte beachten Sie auch unsere Spezialseite für den familienrechtlichen Bereich www.ehescheidung-direkt.de.

Philipp Körblein
Fachanwalt für Familienrecht

Holger Löhr