Rechtsgebiete
Bauen & Planen
Der Bau ist der Motor der Wirtschaft. Werte werden geschaffen - oft wird jedoch auch ein
Vermögen verbaut. Handwerker erbringen zum Teil erhebliche Vorleistungen, ohne das ihre
Werklohnansprüche ausreichend gesichert sind.
Die Aufteilung der zu erbringenden Leistungen auf Bauträger, Architekten, General- und
Subunternehmer bildet ein großes rechtliches Gestaltungs- und Problemfeld. Die
Vorschriften der VOB und der HOAI neben denen des bürgerlichen Gesetzbuches erfordern
Erfahrung und Sachkenntnis.
Wenn Sie als Bauherr für Ihr gutes Geld mangelhafte Leistungen erhaltenen, ist dies nicht
nur ärgerlich - es kann für Sie zur Existenzbedrohung werden. Wenn Sie von Anfang an
von einem in Bausachen erfahrenen Rechtsanwalt vertreten werden, wird er Sie durch die Fülle
der tatsächlichen, wirtschaftlichen und vor Allem rechtlichen Probleme führen. Eine
gerichtliche Auseinandersetzung kann so bereits im Vorfeld abgewendet, Sie muss aber dann auch
nicht gescheut werden.

Dr. Stephan Kronast
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Philipp Körblein